STATUTEN



1.Name und Sitz
2. Zweck
3. Mittel
4. Mitgliedschaft
5. Organe
6. Generalversammlung
7. Präsidium
8. Aufgabe des Präsidiums
9. Vermögen
10. Haftung
11. Auflösung der BG
12. Schlussbestimmungen



1. Name und Sitz

Unter dem Namen "Kulinaris BG" besteht ein Club mit Sitz wos halt Platz hat im Sinn der Artikel 60ff ZGB.
Die Abkürzung BG steht für Beschränkte Gesellschaft.



2. Zweck

Der Clubzweck besteht in der gemeinsamen Freizeitgestaltung
und im musikalischen Mitgestalten mitVorbildcharakter der Oberwalliser Fasnacht.
(Beispielsweise diverse Platzkonzerte)



3. Mittel

Der Club verfügt zur Verfolgung des Clubzwecks über folgende Mittel:
 - Clubmitgliederbeiträge Fr. 101.- für Mitglieder
     Fr. 100.- fürLehrlinge und Studenten
     Fr. 48.50 fürEhrenmitglieder (=Sparaktion 2000)
 - Spenden
 - Erlös aus Drogen- undMädchenhandel

Spesen, die Vorstandsmitglieder habenund dafür keinen Sponsor finden können, werden vom Kassier rückerstattet.



4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann werden, wer Durst..äh Interesse hat.
Frauen nur unter Berücksichtigung der RASUR-KLAUSEL.
Er muss zuerst ein Probeleben absolvieren.
Die neu aufzunehmende Person muss allenVereinsmitgliedern komod sein.
Das Präsidium und dessen Ablöser entscheiden über die definitive Aufnahme.
Vorstandsentscheide bedürfen einerAbsoluten Mehrheit.

Interessierte haben sich an das Präsidiumzu wenden.
Anschliessend dürfen sie an dernächstfolgenden Fasnacht als Gastorgan teilnehmen.
Bei definitiver Aufnahme ist dem Vorstandeine Runde nach dessen Wahl zu bezahlen.

Die Mitgliedschaft endet durch:
- Ausschluss
     - schriftlich erklärten Austritt
     - Exekution
     - mehr als10 Jahre Knast (am Stück)

Aufgaben der Clubmitglieder:
Aktives und freudiges Mitmachen beijeglicher Art von Anlässen.

Mitglieder, die den Interessen des Clubs schaden oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,
können an der GV ausgeschlossen werden.

Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Clubvermögen.
Noch ausstehende Beträge sind zubegleichen.

Der Mitgliederbeitrag ist jährlich an der GV cash an den Kassier zu entrichten.



5. Organe

Die Organe des Clubs sind:
den Mitgliedern bekannt


6. Generalversammlung

Die Generalversammlung wird ausschliesslich aus Aktivmitgliedern des Clubs gebildet.
Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

Bei Abstimmungen haben:
- alle Aktiv-Mitglieder 1 Stimme
- alle Mitglieder im Probeleben 0 Stimmen
- Präsidenten 2 Stimmen
- Ehren-Mitglieder 0 Stimmen

Die Organisation dieses Anlasses übernimmt jeweils ein Neumitglied oder ein vom Vorstand bestimmtes Clubmitglied.
Freiwilliges Melden wird honoriert. (Kleiner Applaus)



7. Präsidium

Das Präsidium besteht aus 3 Mitgliedern:
Präsi  Stefan Bellwald =die leBer
Kassier, Präsi und Kulipress Redaktionschef Rino Ritz  = die LUnGE

Stv.Vize Adrian Schmid = der peNis
Aktuar Garbely Adrian = der maGen
KuliFashion VR Ritz Norma= die vaGina
Kulinaris Sponsor und Donator Burgi= die ehrenNiere

Vor- und Trittbrettfahrer (im Probeleben=PL)
Guntern David = die NasenSCHEIDEwand 3.PL
vakant = die Klitoris
vakant = das Putti

Die Präsidiumsmitglieder sind auf Lebenszeit gewählt.
Eine Änderung ergäbe sichnur im Falle eines Austritts (=unwahrscheinlich).
Der Vorstand ist ausserdem an alle späteren,eventuellen Hochzeiten, Taufen, Ersten Kommunionen, Firmungen .... einzuladen.


8. Aufgaben des Präsidiums

-Führen der Geschäfte, GV einberufen, Reden halten
-Durst haben
-immer Durst haben (gilt übrigens auch für die andern Mitglieder)



9. Vermögen

Vermögen ist vermutlich keines vorhanden.
Notfalls verwaltet der Kassier (dieLunge) das vorhandene Geld und bringt dieses für geeignete Zwecke unterdie Leute.
Geeignete Zwecke werden von Fall zuFall vor Ort durch die davon Profitierenden bestimmt.

Allfällige Spenden werden immer und sehr gerne angenommen.
(Für Einzahlungsscheine bitte andie Lunge wenden)



10. Haftung

Es dürfen keine Schulden gemacht werden.
Für Geld gilt: äs het, solangshet.
Sollte einmal der Pulver ausgehen, isteine allgemeine Kapitalerhöhung (=AKE) zu erheben.
Unter AKE versteht man das Bezahlen eines Betrages in die Clubkasse,
durch alle anwesenden und davon profitierendenMitglieder (auch die im Probeleben).



11. Auflösung der BG

Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen, ausserordentlichen GV beschlossenwerden.
Für die Auflösung ist eineabsolute Mehrheit erforderlich.
Im Falle einer Auflösung wird dasClubvermögen an einem letzten Anlass bis zum letzten Rappen versoffen.



12. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Statuten sind von der Blase erstellt und genehmigt worden.
Es wurde den Änderungen der GVvom 12.02.00 Rechnung getragen.
Die vorliegenden Statuten sind vonder Lunge bearbeitet und von der GV genehmigt worden.
Es wurde den Änderungen der GVvom 26.01.02 Rechnung getragen.


Platz, 13. März 2001    Der maGen
Revidiert am 28. Januar 2002    Die LUnGE
Revidiert am 15. März2003    Die LUnGE

       A.J. "läät mi zoberscht ufi Büüna" Garby

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